Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen das teilrevidierte Berner Polizeigesetz teilweise gutgeheissen. Der Artikel zu den Bodycams ist nicht rechtskonform und muss gestrichen werden, wie das Regionaljournal Bern Freiburg Wallis von Radio SRF berichtet.
Ein zweiter Punkt muss nachgebessert werden: Die automatisierte Fahrzeugfahndung braucht laut der Meldung Anpassungen.
Wer die Änderungen vorbereitet und in welcher Frist, sagt die Meldung nicht. Offen bleibt ebenso, ob und wie bisherige Aufnahmen vom Entscheid betroffen sind und wie weit die Anpassungen bei der Fahrzeugfahndung reichen müssen.