Milch für den Emmentaler AOP wird schon heute mit dem Melkroboter gewonnen. Das Pflichtenheft der geschützten Bezeichnung erfüllt ein Hof damit aber nur dann, wenn er zusätzlich Sperrzeiten einhält.
Genau daran hängt der Streit: Die Technik steht auf den Höfen, die Vorgabe gilt weiter – und die Betriebe möchten sie nicht einhalten. Welche Stelle das Pflichtenheft ändern könnte und welche Frist dafür läuft, geht aus der Meldung nicht hervor.