Der Kanton Bern stellt die automatische Fahrzeugfahndung ein. Auslöser ist ein Urteil des Bundesgerichts zum bernischen Polizeigesetz, wie das Regionaljournal Bern Freiburg Wallis von Radio SRF berichtet.
Der Sicherheitsdirektor des Kantons hält den Stopp für eine grosse Sicherheitslücke – so seine Einschätzung – und wehrt sich beim Bundesgericht.
Was die Meldung nicht sagt, ist das Entscheidende: welche Befugnis das Gericht beanstandet hat, was der Stopp für den bisherigen Betrieb bedeutet und woran sich die genannte Lücke messen lässt. Solange das offenbleibt, ist die Abwägung von aussen nicht nachvollziehbar.