Der Gemeinderat Lützelflüh hat die Gesamterneuerungswahl des Gemeinderates auf Sonntag, den 25. Oktober 2026, festgelegt. Gewählt wird für die Amtsdauer 2027 bis 2030, zu besetzen sind sieben Sitze, und zwar im Verhältniswahlverfahren – im Proporz. Grundlage sind das Organisationsreglement vom 19.11.2001 und das Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen vom 07.09.2020.
Wählbar ist, wer in der Gemeinde Lützelflüh stimmberechtigt ist. Der Termin, der jetzt zählt, liegt allerdings früher als der Wahlsonntag: Wahlvorschläge müssen bis Freitag, den 11. September 2026, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeschreiberei Lützelflüh eingehen, zuhanden des Gemeinderates. Ein Vorschlag darf nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu besetzen sind.
Damit bleiben Listen und Gruppierungen gut drei Wochen. Wer nach dem 11. September antreten möchte, kommt zu spät – die Ausschreibung nennt diese Frist ohne Vorbehalt.