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Goldbacher Bote

Lokales

Bewässerungsverbot in der Japankäfer-Zone

Symbolbild · Grafik: Daisy Dietrich

Wer in der Stadt Bern in der Zone wohnt, die vom Japankäfer befallen ist, darf seinen Rasen nicht mehr bewässern. Öffentliche Rasenflächen sind davon ausgenommen. Das berichtet das Regionaljournal Bern Freiburg Wallis von Radio SRF.

In einer weiteren Zone gilt eine zweite Regel: Grüngut darf nicht mehr in andere Gärten gebracht werden. So sollen keine Eier des invasiven Käfers verschleppt werden.

Wo die beiden Zonen verlaufen, wie lange die Anordnungen gelten und wer ihre Einhaltung kontrolliert, steht im Bericht nicht. Auch nicht, ob weitere Zonen dazukommen sollen.

Erschienen in der Ausgabe vom Mittwoch, 26. August 2026.