Sprachwerkzeuge wie ChatGPT sind in Arbeitsabläufen angekommen, auch im Bildungswesen, im Gesundheitswesen und in der Informatik. Eine Untersuchung hat 224 Berufstätige aus verschiedenen Branchen befragt, die das Werkzeug tatsächlich in ihrer Arbeit einsetzen. Gefragt wurde nach dem Können im Umgang, nach allgemeinen Bedenken zum Datenschutz und danach, ob der Betrieb für den Einsatz solcher Werkzeuge überhaupt eine Regelung hat.
Zwei Befunde stehen nebeneinander. Wo es eine betriebliche Regelung gibt, fällt der datenschutzbezogene Umgang mit dem Werkzeug messbar besser aus. Insgesamt aber ist dieses Können gering. Und wer grössere Bedenken hat, greift seltener zum Werkzeug und setzt es für weniger verschiedene Zwecke ein; am deutlichsten fällt das in Betrieben ohne Regelung aus.
So gelesen sind Bedenken kein Ersatz für Anleitung. Sie führen zu Zurückhaltung, nicht zu Sicherheit – wer aus Unbehagen weniger tippt, weiss deswegen nicht besser, was er nicht eintippen sollte. Was die Untersuchung nicht zeigt: dass die Regelung das Können verursacht. Gemessen sind Zusammenhänge, nicht Ursache und Wirkung, und wer eine Regelung erlässt, tut vermutlich noch anderes dazu.
Für die Region
Eine Schule, ein Verein oder ein Gewerbebetrieb, der auf Bedenken statt auf eine schriftliche Regelung setzt, bekommt nach diesem Befund vor allem zögerliche Mitarbeitende – und nicht die sicheren, die er sich davon erhofft.