Das Bundesgericht hat entschieden, dass Murgenthal und Rothrist gegen die Baupläne von Lidl in der Nachbargemeinde Roggwil Beschwerde führen dürfen. Die beiden Gemeinden liegen im Kanton Aargau.
Ausschlaggebend ist der geplante Betrieb des Verteilzentrums: Es soll rund um die Uhr laufen und würde deshalb nach der Beurteilung des Gerichts auch die Nachbargemeinden betreffen.
Ob Murgenthal und Rothrist von diesem Recht Gebrauch machen und was der Entscheid für den Zeitplan des Vorhabens bedeutet, sagt die Meldung nicht.