Im Wald und in Waldesnähe darf ab sofort kein Feuer mehr entfacht werden. Als Waldesnähe gilt ein Abstand von weniger als fünfzig Metern. Die Gemeinde begründet die Anordnung mit der anhaltenden Trockenheit und der neuen Hitzewelle.
Das Verbot gilt im ganzen Kanton Bern und erfasst auch Feuerwerk. Für Vereine und Familien heisst das: Wer einen Anlass am Waldrand plant, klärt besser bei der Gemeinde ab, was noch erlaubt ist. Ob einzelne Feuerstellen ausgenommen sind und wie lange die Anordnung gilt, steht in der Mitteilung nicht.